Eine wichtige Rechtsgrundlage für den Schutz von Boden und Gewässern in Deutschland ist die Anlagen-wassergefährdende-Stoffe-Verordnung (AwSV).
Dort sind Regelungen zur technischen Ausstattung und zur Handhabung von Anlagen vorgegeben, in denen
sich Stoffe befinden, die schädlich auf Wasser und Boden wirken können.
Den Auflagen der AwSV unterliegen ab bestimmten Mengen z. B.
- Heizöltankanlagen
- Tankstellen (Tanks mit Abfüllflächen)
- Chemikalien- bzw. Gefahrstofflager
- hydraulische Anlagen
- Transformatoren
- chemische Reinigungen
Die AwSV stellt an Anlagenbetreiber eine Vielzahl von Anforderungen, darunter verschiedene Prüfpflichten.
Für die Ausführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und eine kompetente Beratung zu Konzepten zur Umsetzung der -Anforderungen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere AwSV-Dienstleistungen:
- Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von AwSV-Anlagen - auch in Verbindung mit Prüfungen von Abscheideranlagen nach DIN 1999-100
- Prüfungen zur Stilllegung von AwSV-Anlagen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellung von AwSV-Anlagenkatastern
- VawS-Beratungen zu Neu- bzw. Umbauten von Anlagen
- Beratungen zur Löschwasserrückhaltung gemäß Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL)
- Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Erstellung von Gutachten bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Informieren Sie sich über unsere Leistungen. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.